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Fernzugriff: der teuerste Fehler ist die offene Berechtigung

6 Min. Lesezeitnijitech

Wer sich per Fernzugriff verbindet, hat dieselben Rechte wie die Person, die vor dem Gerät sitzt. Deshalb liegt das eigentliche Risiko nicht im Passwort, sondern darin, nicht zu wissen, wer noch Zugriff hat.

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Wenn über Fernzugriffswerkzeuge gesprochen wird, dreht sich die Debatte fast immer um Verschlüsselung. Verschlüsselung ist wichtig, aber das Problem, das sie löst, ist eng: Sie verhindert, dass jemand, der die Leitung abhört, den Verkehr mitliest. Die meisten realen Vorfälle gehen nicht von jemandem aus, der die Leitung abhört, sondern von jemandem, dessen Berechtigung nie entzogen wurde.

Wer sich per Fernzugriff verbindet, hat dieselben Rechte wie die Person, die vor dem Gerät sitzt. Er öffnet die Datei, installiert Software, löscht den Eintrag. Deshalb lautet die Frage nicht „ist die Verbindung sicher", sondern „wer kann sich verbinden, und wer weiß davon".

1. Restberechtigungen sammeln sich leise an

Eine Mitarbeiterin kommt ins Projekt, Zugriff wird erteilt. Das Projekt endet, der Zugriff bleibt. Ein Lieferant leistet einmal Support, ein Konto wird angelegt; die Arbeit endet, das Konto bleibt. Nichts davon ist ein böswilliger Schritt — es sammelt sich an, weil nichts davon zurückgenommen wird.

Im Verzeichnis am häufigsten übersehene Zugriffe

  • Das Konto ausgeschiedener Mitarbeitender — der HR-Prozess wird geschlossen, der technische Zugriff nicht
  • Ein für eine kurze Aufgabe angelegtes Lieferantenkonto
  • Das bei der Einrichtung angelegte „vorübergehende" Administratorkonto
  • Ein im Team geteiltes Sammelkonto — wer es benutzt hat, ist unklar

Der letzte Punkt vergiftet die anderen drei: Gibt es ein geteiltes Konto, können Sie selbst mit Protokoll nicht sagen, wem ein Eintrag gehört.

2. Ohne Protokoll lässt sich kein Vorfall untersuchen

Tritt ein Problem auf, stehen die Fragen fest: Auf welches Gerät, wann, wer hat sich verbunden, und was hat er in der Sitzung getan? Fehlt das Protokoll dieser vier Punkte, wird die Untersuchung zur Vermutung. Ein Protokoll kostet ein paar Zeilen; keines zu führen kostet, einen Vorfall nie erklären zu können.

3. Geringste Rechte — das am häufigsten übersprungene Prinzip

Die meiste Arbeit eines Supportteams verlangt nur, den Bildschirm zu sehen und ein paar Schritte auszuführen; volle Administratorrechte braucht sie nicht. Weil das Abstufen von Rechten bei der Ersteinrichtung Mehrarbeit ist, bekommen aber alle dieselbe Stufe — und dabei bleibt es.

Die praktische Umsetzung der Abstufung ist einfach: Drei Stufen — nur Ansicht, Steuerung mit Freigabe und volle Steuerung — genügen den meisten Teams. Drei Stufen sind sehr viel besser als null.

4. Sitzungsfreigabe: die Kontrolle der Nutzerin selbst

Dass die Nutzerin die Verbindung freigibt, ist vor der Sicherheit eine Vertrauensfrage. Eine Installation, bei der man sich ohne Wissen der Mitarbeitenden auf deren Bildschirm schaltet, funktioniert technisch — innerbetrieblich wiegt sie schwer. Bei Geräten ohne Nutzer, etwa Servern, wird diese Regel gelockert; bei persönlichen Arbeitsplätzen sollte sie es nicht.

Die Netzwerkschicht stellt dieselbe Frage

Fernzugriff läuft meist über eine Netzwerkschicht, und dort gilt dieselbe Frage: Wer gehört zum Netz, wer wurde entfernt? In einem Peer-to-Peer-Netz, in dem sich Geräte direkt verbinden, gibt es keinen Dritten, der den Verkehr trägt — die Frage, wer die Geräteliste verwaltet, verschwindet dadurch aber nicht.

Zusammenfassung

Vier Kontrollen

  • Wird eine Zugriffsliste geführt und regelmäßig überprüft?
  • Gibt es zu jeder Sitzung ein Protokoll über wer/wann/welches Gerät?
  • Sind die Rechte abgestuft, oder hat jeder volle Rechte?
  • An welcher Stelle wird der Zugriff ausgeschiedener Mitarbeitender geschlossen?

Alle vier sind Prozessfragen, keine Werkzeugfragen. Ein gutes Werkzeug macht sie einfacher; keines löst sie von selbst.

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Aus dem Glossar: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung · Peer-to-Peer-Netzwerk

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